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Auswandern nach Mallorca - 26.8 Pflegeversicherung

Auswandern nach Mallorca

Seite 275 Sonstiges Kernproblem des Gesundheitssystems sind lange Wartezeiten für Operationen. Sie betragen - ja nach Region - 40 bis 80 Tage, in jedem zehnten Fall sogar sechs Monate. Derzeit stehen fast 400.000 Menschen auf Wartelisten. Bei 43 Mio. Einwohnern ist das schon eine beachtliche Zahl. Nicht nur aus den geschilderten Gründen ist die private Zusatzversicherung Standard und unbedingt zu empfehlen. Solche Zusatzversicherungen werden auch von deutschen Kassen und Versicherungen in Spanien angeboten. 26.8 Pflegeversicherung Altersrentner haben in der Regel die Wartezeit von 5 Jahren in Deutschland erfüllt und erhalten daher das ungekürzte Pflegegeld der Stufen I (215 €), II (420 €) und III (675 €), wenn sie in Deutschland pflegeversichert sind. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Träger der deutschen Pflegeversicherung festgestellt. Er beauftragt dazu ortsansässige Ärzte mit der Begutachtung oder entsendet eigene Ärzte. Das Pflegegeld wird sowohl bei vorübergehendem, als auch bei dauerhaftem Aufenthalt in Spanien gezahlt. Sachleistungen, also etwa Betreuung in Pfllegeeinrichtungen, können ihrer Natur nach nicht nach Spanien exportiert werden. 26.9 Kindergeld Für das Kindergeld gilt das Land der Beschäftigung und die Rente wird einer Beschäftigung in Deutschland gleichgestellt, sodass Kindergeld auch nach Spa- nien ausgezahlt werden kann. Wenn zugleich ein Anspruch nach spanischem Recht besteht, wird allerdings nur der Unterschiedsbetrag zum deutschen Kin- dergeld gezahlt. Deutsche, die in Spanien Arbeitnehmer sind, haben dagegen keinen Anspruch auf Kindergeld.

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