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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 137 Internationale Aspekte des Erbschaftsteuerrechts ► ► Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat und der Gesellschafter entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahe stehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG in der jeweils geltenden Fassung am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mindestens zu 10 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ► ► nicht unter Nr. 3 fallende Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topografien, die in ein inländisches Buch oder Register eingetragen sind, ► ► Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nr. 1, 2 und 5 fallen und in einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insbesondere an diesen vermietet oder verpachtet sind, ► ► Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen oder Rechte, wenn sie durch inländischen Grundbesitz, durch inländische grundstück­ gleiche Rechte oder durch Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert sind. Ausgenommen sind Anleihen und Forderungen, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind, ► ► Forderungen aus der Beteiligung an einem Handels­ gewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat, ► ► Nutzungsrechte an einem der in Nr. 1. – 8. genannten Vermögens- gegenstände. Während in vielen Fällen die Begründung einer beschränkten Erbschaftsteu- erpflicht vermieden werden kann, kommt es gelegentlich zu überraschenden Steuerpflichten. Dies kann etwa geschehen, wenn Anteile an einer auslän- dischen Kapital­ gesellschaft gehalten werden, die ihrerseits Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft im qualifizierten Umfang hält. In diesen Fällen kommt es zur beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Eine Begünstigung dieses Vermögens scheidet aus, wenn die ausländische Mutterkapitalgesellschaft ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in einem Drittstaat hat, da in diesen Fällen

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