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Auswandern nach Mallorca - 18. Wertzuwachssteuer

Auswandern nach Mallorca

Seite 199 Wertzuwachssteuer 18. Wertzuwachssteuer Die Wertzuwachssteuer – Plusvalía Municipal – ist eine von den Gemeinden erhobene Steuer. Sie findet ihre gesetzliche Regelung in den Artikeln 105 bis 111 des Gesetzes 39/1988 vom 28. Dezember 1988. Dieses Gesetz regelt die Erhebung der lokalen, gemeindlichen Steuern. Besteuert wird der Wertzu- wachs von Grund und Boden in der jeweiligen Gemeinde, wobei der Zeitraum seit dem letzten Eigentumswechsel der Immobilie gilt. Die Steuerhöhe hängt ab von dem Bodenwert (Valor del Terreno), der Dauer des Besitzes und der Einwohnerzahl der Gemeinde, in der die Immobilie belegen ist. Die Gemein- den setzen die jeweiligen Werttabellen innerhalb des gesetzlichen Rahmens selbst fest. Die Wertsteigerung (ausgehend von den gesetzlichen Höchstsätzen) berech- net sich gem. Art. 108 des Gesetzes 39/1988 nach der folgenden Tabelle. Beachtung finden nur volle Jahre und bis zu einem maximalen Zeitraum von 20 Jahren. Beim Erwerb einer Immobilie wurde dem Käufer sehr häufig auch diese „lokale Wertzuwachssteuer“ als Zahllast zugewiesen. Wenn man eine für Deutsche verständliche Übersetzung konsultiert, handelt es sich um eine Steuer, die als Bemessungsgrundlage die Differenz der Einheits- werte zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie heranzieht. Diese Differenz wird mit den jeweiligen Faktoren multipliziert.

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