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Auswandern nach Mallorca - 4.3 Steuerpflichtiges Einkommen

Auswandern nach Mallorca

Seite 57 Überblick spanische Einkommensteuer 4.3 Steuerpflichtiges Einkommen 4.3.1 Allgemeines Spanische Steuerresidenten unterliegen der Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF – Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) mit ihrem gesamten weltweiten Einkommens. Spanische Nichtresidenten unterliegen der Einkommensteuer für Nichtresidenten (INRN – Impuesto sobre la Renta de No Residentes) lediglich für ihr in Spanien anfallendes Einkommen. Für die Besteuerung von Nichtresidenten gibt es in Spanien ein eigenes umfang- reiches Gesetz in dem u.a. auch die Vorschriften über „Verrechnungspreise“ zu finden sind. Das spanische Einkommensteuergesetz besteuert sechs grundlegende Kategorien: ► ► Einkommen aus unselbständiger Arbeit (Anstellungsverhältnisse) ► ► Einkommen aus mobilem Kapital ► ► Einkommen aus immobilem Kapital ► ► Gewerbliches Einkommen ► ► Kapitalerträge ► ► Angerechnetes Einkommen Einkommen wird in den folgenden Fällen angerechnet: ► ► Einkommen aus Zweitwohnsitzen, die einer speziellen Besteuerung unterliegen (s. unten), ► ► Einkommen aus dem Steuer-Zurechnungsregime bei Personen­ gesellschaften, z.B. einer CB (was einer deutschen BGB-Gesellschaft gleichsteht), oder von Gemeinschaftsbesitz oder -vermögen, welches aufgrund des Güterstandes direkt zugerechnet wird,

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