Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca - 17.1.1 Steuersätze ab dem 1. Mai 2012

Auswandern nach Mallorca

Seite 195 Grunderwerbsteuer ► ► Wenn es um Handelsgesellschaften geht, so wird davon ausgegangen, dass die besagte Kontrolle erzielt wurde, wenn direkter- oder indirekterweise eine Beteiligung am Gesellschaftskapital von mehr als 50 % erlangt wurde. Zu diesem Zweck werden als Beteiligung des Erwerbers auch die Wertpapiere anderer Körperschaften mitgerechnet, die derselben Gesellschaftsgruppe angehören. FAZIT: Die Übertragung von Immobilieneigentum in der Form, dass Gesellschaftsanteile verkauft werden, um damit Grunderwerbsteuer zu sparen, ist nicht mehr möglich! Sogar die Einbringung einer Immo- bilie in eine Gesellschaft mit dem gleichen Anteilseigner ist nunmehr mit Grunderwerbsteuer belastet. Wenn ein Gesellschafter z.B. auch nur 1 % der Anteile übertragen will (z.B. an Kinder) fällt Grunderwerbsteuer an. Nur bei der Übertragung von Shares gegen Gewährung von neuen Gesell- schaftsrechten können aber bei einer soliden Gestaltung – auch länderüber- greifend – grunderwerbsteuerfrei erfolgen. 17.1.1 Steuersätze ab dem 1. Mai 2012 Bemessungsgrundlage in € % bis 300.000,00 € 7 % von 300.000,01 € bis 500.000,00 € 8 % von 500.000,01 € bis 700.000,01 € 9 % ab 700.000,01 € 10% Abbildung 20: Grunderwerbsteuer: Stand ab 1. Mai 2012

Seitenübersicht