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Auswandern nach Mallorca - 4.6 Gewerbliche Einkünfte

Auswandern nach Mallorca

Seite 63 Überblick spanische Einkommensteuer Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 20/2011 wurde der „Einbehalt“ ab 2012 auf 42% erhöht. Die Vergütung des hier benannten Personenkreises unterliegt ebenfalls dem Regelsteuersatz. 4.6 Gewerbliche Einkünfte 4.6.1 Grundlagen Gewerbliche Einkünfte beinhalten Einkünfte aus unternehmerischen und frei- beruflichen Tätigkeiten. Diese Einkünftekategorie würde man in Deutschland als „selbständige Tätigkeit“ bezeichnen. Dabei sollte aus deutscher Sicht Fol- gendes bedacht werden: ► ► In Spanien gibt es keine Kategorie, die den Einkünften gem. § 18 EStG – freiberufliche Tätigkeit – entspricht. ► ► Wir haben in Spanien die Sonderform des „Módulos“ (vereinfachte direkte Methode oder „Pauschalversteuerer“). Das ist eine Art „Kleinunternehmerregelung“, bei der keine Buchhaltungsvorschriften einzuhalten sind. Unter bestimmten Voraussetzungen sind nur jene Belege zu erfassen, die den Geschäftsvorgang betreffen. Somit ist keine „Bank“ und auch kein „Kassenbuch“ zu führen. Bei Anwendung der vereinfachten direkten Methode beträgt das Nettoein- kommen von Steuerzahlern mit einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro oder von Steuerzahlern im ersten Geschäftsjahr der Umsatz, reduziert um die damit verbundenen Kosten. Die damit verbundenen Investitionen können nur mit der linearen Methode abgeschrieben werden, und 5% des Umsatzes kön- nen als angenommene Kosten abgezogen werden. Steuerzahler unter diesem Regime müssen lediglich vereinfachte Unterlagen bereithalten, nicht die für andere „Selbständige“ gesetzlich erforderliche Buchhaltung. Bei Anwendung der normalen direkten Methode können praktisch alle ent- sprechend belegbaren und notwendigen einkommensbewirkenden Kosten (Abschreibungen, zweifelhafte Forderungen, usw.) abgezogen werden.

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