Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca - 19. Umsatzsteuer

Auswandern nach Mallorca

Seite 203 Umsatzsteuer 19. Umsatzsteuer 19.1 Gesetzliche Grundlagen Seit dem 31. Oktober 2012 gilt auch eine Neufassung des Umsatzsteuergeset- zes (Ley del IVA, Gesetz 7/2012, Artikel 84), mit der die Umkehr der Umsatz- steuerpflicht (Inversión del Sujeto Pasivo) in Kraft getreten ist. Alle Unter- nehmer im Sinne der Umsatzsteuer haben diese Vorschriften anzuwenden. Betroffen sind Bauträger, Bauunternehmer und das gesamte Ausbaugewerbe. Mussten bislang Auftragnehmer und Subunternehmer eines Bauträgers Rech- nungen zuzüglich IVA ausstellen und diese Steuer selbst abführen, sind es nunmehr die Nutznießer der erbrachten Leistungen, und zwar nur für die Durchführung von Bau- und Sanierungsarbeiten. Bei einer vermögenshaltenden S.L., bei der ein Haus im Bau ist oder eine Sanie- rung/Rehabilitación ansteht, ist diese neue Regelung ebenfalls anzuwenden. Insoweit müssen diese Gesellschaften für Zwecke der Umsatzsteuer beim Finanzamt angemeldet werden, da sie für die Bauunternehmer nunmehr die IVA abzuführen haben. 19.2 Hintergründe der Gesetzesreform Der politische Hintergrund der neuen Regelung ist einerseits die verbreitete Praxis der Ausstellung von Scheinrechnungen, die IVA enthalten, die durch die Kunden vom Finanzamt zurückgefordert werden, ohne dass die Aussteller jemals einzahlen. Andererseits sind bei der großen Konkurswelle in der spanischen Bauwirtschaft dem Finanzamt erhebliche Umsatzsteuerbeträge verloren gegangen, da die Haftung der IVA bei dem jeweiligen Bauunternehmer lag.

Seitenübersicht