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Auswandern nach Mallorca - 17. Grunderwerbsteuer

Auswandern nach Mallorca

Seite 193 Grunderwerbsteuer 17. Grunderwerbsteuer 17.1 Gesetzliche Grundlagen Nachdem die Grunderwerbsteuern im Mai des Jahres 2012 auf ca. 10 % (7% bis 300.000, 8% von 300.000 bis 500.000, 9% von 500.000 bis 700.000 und 10% ab 700.000) erhöht wurden, freuten sich manche Erwerber darüber, dass sie diese Steuern umgehen konnten, indem sie Anteile an einer Immobilien-S.L. erworben haben. Unter bestimmten Voraussetzungen, die leicht zu erfüllen waren, konnte man somit die 10 % Grunderwerbsteuern vollständig umgehen. Diese Möglichkeit ist ab dem 1. November 2012, durch die neue Gesetzgebung fast vollständig beseitigt. Die maßgebliche Vorschrift im Wertpapiergesetz (Art. 108) wurde verändert. Im Folgenden einige dieser Modifzierungen: ► ► Die Übertragung von Wertpapieren, egal ob sie in einem offiziellen Sekundärmarkt gehandelt werden oder nicht, ist von der Umsatzsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Stempelsteuer befreit. ► ► Vom vorhergehenden Absatz ausgeschlossen sind die Übertragungen von Wertpapieren, die nicht für den Handel im offiziellen Sekundärmarkt zugelassen sind und im Sekundärmarkt durchgeführt wurden, die mit jener Steuer belegt werden, die für die entgeltlichen Übertragungen von Immobilien fällig wird, wenn mittels dieser Wertpapierübertragungen versucht worden wäre, die Zahlung der Abgaben zu umgehen, die bei der Übertragung der Immobilien fällig geworden wären, die im Besitz der Körperschaften stehen, die von den besagten Wertpapieren repräsentiert werden. Unbenommen des im vorherigen Absatz ausgeführten wird in den folgenden Fällen davon ausgegangen – es sei denn, es lägen gegenteilige Beweise vor –, dass mit der Absicht der Umgehung der Zahlung der Steuer für die Übertra- gung von Immobilien gehandelt wird:

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