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Auswandern nach Mallorca - 5.3 Einkommen aus unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeit

Auswandern nach Mallorca

Seite 79 Einkommensteuer für Nichtresidenten ► ► Aufgrund eines Arbeitsvertrags nach Spanien zieht; ► ► Physisch in Spanien für eine hier ansässige Firma oder Körperschaft oder für eine spanische Betriebsstätte einer nichtresidenten Körperschaft arbeitet; ► ► Das Gehaltseinkommen nicht von der Nichtresidenten- Einkommensteuer befreit ist; und ► ► Nicht zu erwarten ist, dass das Gehaltseinkommen höher als 600.000 Euro im Jahr sein wird. Diese Regelung wurde seinerzeit eingeführt, als der Fußballspieler David Beck- ham bei Real Madrid vertraglich gebunden werden sollte. Die Regelung war bei der Einführung nicht mit einer einschränkenden Zahl von 600 T€ versehen. Aufgrund erheblichen Drucks durch die Bevölkerung wurde diese Regelung zu Beginn der Finanzkrise gedeckelt. 5.3 Einkommen aus unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeit Einkommen aus unternehmerischer und freiberuflicher Tätigkeit, das durch Nichtresidenten in Spanien erzielt wird, ist in Spanien steuerpflichtig und wird mit einem Steuersatz von 24% belegt, es sei denn, ein Steuerabkommen bestimmt etwas anderes. Ab 2012 wurde der Steuersatz jedoch per Königl. Gesetzesdekret 20/2011 auf 24,75 % erhöht. Gehälter, Ausstattung und andere Betriebskosten sind allgemein abzugsfähig. Darüber hinaus dürfen seit 1. Januar 2010 Steuerpflichtige, die in einem ande- ren EU-Mitgliedsstaat ansässig sind und in Spanien Einkommen aus unterneh- merischer und freiberuflicher Tätigkeit nicht über eine ständige Betriebsstätte erzielen, von ihrem steuerpflichtigen Einkommen jene Kosten abziehen, die direkt und untrennbar mit der einkommensgenerierenden Tätigkeit in Spanien verbunden sind.

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