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Auswandern nach Mallorca - 4.10 Verluste

Auswandern nach Mallorca

Seite 72 read different 4.10 Verluste 4.10.1 Gewöhnliche Verluste Verluste, die aus Einkommen aus mobilem Kapital entstehen, sind Bestand- teil der Bemessungsgrundlage für Spareinkommen. Diese können nur gegen positives Einkommen aus mobilem Kapital verrechnet werden. Jeder darüber hinausgehende Verlust kann vier Jahre vorgetragen werden. Verluste, die aus jeglicher anderen Einkommenskategorie erwachsen, sind Bestandteil der allgemeinen Bemessungsgrundlage und sind gegen das posi- tive Einkommen jeglicher Kategorie zu verrechnen, die unter allgemeines Einkommen fällt. Jeglicher darüber hinausgehende Verlust kann vier Jahre vorgetragen werden. Verluste, die aus dem allgemeinen Einkommen erwachsen, können nicht gegen positive Kapitaleinkommen verrechnet werden, und umgekehrt. 4.10.2 Kapitalverluste Im Allgemeinen können Kapitalverluste, die aus der Veräußerung von Anlage- werten entstehen (Sparverluste), nur gegen Kapitelerträge aus dem Verkauf von Vermögenswerten verrechnet werden. Jegliche verbleibende Verluste können vier Jahre vorgetragen werden, um gegen Gewinne aus derselben Art von Vermögenswerten verrechnet zu werden. Kapitelverluste und -gewinne jedoch, die nicht aus der Veräußerung von Ver- mögenswerten stammen (z.B. Entschädigungen), können nur gegeneinander verrechnet werden. Jeglicher Überschussbetrag kann gegen 25% der allgemei- nen Bemessungsgrundlage verrechnet werden. Verbleibende Beträge können vier Jahre vorgetragen werden.

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