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Auswandern nach Mallorca - 26.4 Sozialversicherungspflicht

Auswandern nach Mallorca

Seite 272 read different 26.4 Sozialversicherungspflicht Nach dem spanischen Sozialversicherungsrecht ist bis auf wenige Ausnahmen jeder Geschäftsführer einer fiskalisch aktiv angemeldeten S.L. sozialversiche- rungspflichtig. Es gibt keine Möglichkeit, wie z.B. in Deutschland, dieser Ver- sicherungspflicht zu entkommen. Es ist für den Geschäftsführer der derzeitige monatliche Mindestsozialversicherungsbeitrag – wenn man an der S.L. zu mehr als 24 % beteiligt ist – in Höhe von ca. 250,00 € zu zahlen. Die Sozialversicherungspflicht wäre nur in den folgenden Fällen nicht gegeben: ► ► Wenn in den Statuten festgehalten ist, dass der Geschäftsführer sein Amt unentgeltlich ausübt, und ► ► keinerlei Vergütungen gezahlt werden, und ► ► der Geschäftsführer keine Gesellschaftsanteile hat, und ► ► im EU-Ausland eine gleichartige Tätigkeit mit dem Besitz von Gesellschaftsanteilen ausgeübt wird und die Bedingungen des Sozialversicherungsformular E101 erfüllt sind. Unter Vorlage dieses Formulars besteht die Möglichkeit einer Befreiung. 26.5 Persönliche Haftung des Geschäftsführers Ohne auf alle Möglichkeiten der Haftungsbegrenzungen bei dieser Form der Kapitalgesellschaft einzugehen, weisen wir auf drei Fakten hin, die in der Praxis häufig dazu führen, dass die grundsätzlich vorhandene Haftungsbeschränkung für den Geschäftsführer und den Gesellschafter der S.L. durchbrochen wird:

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