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Auswandern nach Mallorca - 7.2.8 Besteuerung der Gewinnausschüttungen

Auswandern nach Mallorca

Seite 92 read different 7.2.8 Besteuerung der Gewinnausschüttungen Schüttet die Gesellschaft Gewinne an ihre Anteilseigner aus, so hat sie 18 % Quellensteuer einzubehalten. Ist der Anteilseigner eine nicht in Spanien ansässige Person, so ist eine Quellensteuer von 24 % einzubehalten und an die Finanzbehörden abzuführen. Für den Anteilseigner wird dies in Spanien zur definitiven Besteuerung. Handelt es sich bei der Gesellschafterin um eine im EU-Ausland sitzende Kapitalgesellschaft, die mindestens zu 25 % an der spanischen Gesellschaft beteiligt ist, so sind die Dividenden grundsätzlich von der Quellensteuer befreit. Aufgrund des neu abgeschlossenen Doppelbesteuerungs­ abkommens vom Juni des Jahres 2007 zwischen der Schweiz und Spanien werden zwischen diesen beiden Ländern die Zinsen aus spanischer Sicht behandelt, als wenn die Schweiz EU-Ausland wäre. Ergänzend werden die Steuersätze (Nichtresidenten) von Niederlassungen, Dividenden und Kapitalerträgen gezeigt: Ertragsart Alter Steuersatz Neuer Steuersatz Erträge mit Niederlassung 35 % 30 % Zusatzversteuerung von Ertrags- überweisung der Niederlassung ins Ausland 15 % 18 % Erträge ohne Niederlassung 25 % 24 % Dividenden 15 % 18 % Kapitalerträge 35 % 18 % Einbehalt bei Immobilienverkäufen 5 % 3 % Abbildung 5: Steuersätze Nichtresidenten

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