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Auswandern nach Mallorca - 19.3.2 Hausbau durch Vermögensgesellschaft

Auswandern nach Mallorca

Seite 207 Umsatzsteuer 19.3.2 Hausbau durch Vermögensgesellschaft Für den typischen Fall einer Vermögensgesellschaft, die ein Haus errichtet, für das später ein Mietvertrag abgeschlossen werden soll, entsteht mit der verän- derten IVA-Regelung eine neue Situation. Die Gesellschaft wird zum umsatz- steuerlichen Unternehmer! Aufgrund dieser rechtlichen Umqualifizierung wird der Projektzweck der Vermietung als Wohnraum, der umsatzsteuerbefreit ist, als umsatzsteuerpflichtiger Zweck definiert. Die Umkehrung der Steuerpflicht ist somit auch hier anzuwenden! Beispiel: Musste ein deutscher Handwerker, der auf Mallorca eine Leistung im Zuge eines Hausbaus einer Vermögensgesellschaft erbrachte, bislang eine Rechnung mit spanischer IVA ausstellen und diese an das spanische Finanz- amt abführen, ist es seit dem 31. Oktober die Vermögensgesellschaft, die für die Abführung dieser Abgabe verantwortlich ist. Diese haftet nach der neuen Rechtsprechung dann auch für die Abführung. Die betroffene Immobilie kann in die Haftungsmasse mit aufgenommen werden. FAZIT: Die Vermögensgesellschaft, die ein Bauprojekt zum Zweck der späte- ren Vermietung betreibt, muss sich beim Finanzamt als IVA-Steuerpflichtiger anmelden und entsprechende Quartalserklärungen einreichen. Mit dieser Erklärung sind die von den genannten Auftragnehmern und Subunterneh- mern nicht in den Rechnungen inkludierte IVA nun abzuführen. Das bedeutet auch, dass in der Buchhaltung der Vermögensgesellschaft strikt zwischen allen Leistungen zu unterscheiden ist, bei denen eine Umkehr der Steuerpflicht stattfindet, sowie jenen, wo dies nicht der Fall ist. Aus Sicht der Liquidität des Bauherrn – hier die Vermögensgesellschaft – ändert sich fast nichts, da die IVA nunmehr nicht mehr an die Unternehmer gezahlt werden muss, sondern an das Finanzamt. Sollte eine VG nachträglich den Projektzweck ändern und das Objekt verkaufen, wird die Grunderwerbssteuer (ITP) fällig, was bedeutet, dass die abgeführte IVA verloren ist.

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