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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 281 Beteiligungsstruktur für professionelle Investoren ohne Steuerbelastung. Die Zinsen stellen innerhalb der zahlenden Gesellschaft – hier auch der Darlehensnehmer – Aufwand dar, der den Gewinn mindert. Die Verträge müssen zwingend ins Spanische übersetzt und bei den spanischen Behörden registriert werden. Wenn die Registrierung nicht erfolgt, kann das zur Folge haben, dass die Zinszahlungen nicht als Aufwand berücksichtigt werden. Aufgrund des aktuell geltenden DBAs zwischen Deutschland und Spanien hätte Spanien das Recht, auf die Zinszahlungen einen Quellensteuereinbe- halt vorzunehmen. Diese Möglichkeit ist aber noch nicht in spanisches Recht umgesetzt worden. Für den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer hätte das bei der Besteuerung keine Auswirkungen, da für Zinsen die Anrechnungs- methode gilt. D.h. die in Spanien zu zahlende Steuer würde auf die Steuerlast in Deutschland angerechnet, mit der Folge, dass seitens des Darlehensgebers insgesamt kein Euro mehr an Steuern fällig wird. Hier muss aber der Zins auf die Vorfinanzierung beachtet werden. Die Anrechnung in Deutschland kann nur erfolgen, wenn die Zahlung in Spanien nachgewiesen wird. Das entstehende zeitliche Fenster muss vorfinanziert werden, wobei ein Zinsnachteil entsteht. Das Instrument des „partiarischen Darlehens“ ist bei professionell agierenden Investoren auch in Spanien eine beliebte und häufig genutzte Investitionsform.

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