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Auswandern nach Mallorca - 10.4.5 Verwaltungsvermögen

Auswandern nach Mallorca

Seite 123 Deutsches Erbschaftsteuerrecht ab 2009 begünstigt, wenn sie z.B. in einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäfts- leitung im Inland oder innerhalb der EU/dem EWR gehalten werden. 10.4.5 Verwaltungsvermögen Sofern dem Grunde nach begünstigtes Vermögen vorliegt, ist zu prüfen, ob das ggf. im Unternehmen gehaltene Verwaltungsvermögen nicht einen Anteil von 50 % (Regelverschonung), bzw. 10 % (Verschonungsoption) des Betriebs- vermögens, überschreitet. Ist dies der Fall, gilt das gesamte Betriebsvermögen als nicht begünstigt. Nicht alle Einzelvorschriften sind hier aufgezählt, folgende Regelungen sollten aber doch erwähnt sein: ► ► Im Unternehmensvermögen gehaltene Beteiligungen an gewerblichen und freiberuflichen Personengesellschaften und an entsprechenden Gesellschaften im Ausland sowie Anteile an Kapitalgesellschaften aus Beteiligungenvonmehrals25%,sindihrerseitsVerwaltungsvermögen, wenn bei diesen Gesellschaften das Verwaltungsvermögen mehr als 50 % beträgt. ► ► Verwaltungsvermögen sind zudem Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen. Davon ausgenommen sind die von Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsinstituten im Rahmen ihrer Hauptgeschäftstätigkeit gehaltenen Wertpapiere und vergleichbare Forderungen. ► ► Kunstgegenstände,Kunstsammlungen,wissenschaftlicheSammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine, wenn der Handel mit diesen Gegenständen oder deren Verarbeitung nicht der Hauptzweck des gewerblichen Betriebs ist, stellen Verwaltungsvermögen dar. Soweit der Anteil des Verwaltungsvermögens bei der Regelverschonung 50 %, bzw. bei der Verschonungsoption 10 % des Betriebsvermögens nicht überschreitet, ist grundsätzlich das Betriebsvermögen in vollem Umfang – und damit auch das darin enthaltene Verwaltungsvermögen – erbschaftsteuerlich begünstigt. Allerdings kann nur solches Verwaltungsvermögen begünstigt sein,

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