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Auswandern nach Mallorca - 24.2.2 Nacherklärungen aus eigener Initiative

Auswandern nach Mallorca

Seite 248 read different 24.2.2 Nacherklärungen aus eigener Initiative Die dargestellten Auswirkungen sind mit einer „Selbstanzeige“ in Deutschland vergleichbar. Wir möchten hier nochmals das Thema auf einen grundsätzli- chen und wesentlichen Unterschied zwischen dem deutschen und spanischen Steuerrecht hinweisen. In Spanien sind die Steuerpflichtigen selbst zur Abgabe der Erklärungen verpflichtet. Diese unabwendbare „Selbsterklärungspflicht“ führt zu diesen teils erheblichen Strafen. Aus politischer Sicht wird das als „Erziehungsmaßnahme“ zur Einhaltung der Selbsterklärungspflicht bezeichnet. ► ► Steuerschuld Wenn die Steuern, die durch eigene Initiative nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden und mit Abgabe der Erklä- rung bezahlt werden, sind keine Strafzahlungen fällig. ► ► Säumniszuschlag Einforderbar wäre der Säumniszuschlag für Erklärungen außerhalb der Frist ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt laut Artikel 27 des Allge- meinen Steuergesetzes. Festgelegt ist ein Säumniszuschlag von 20 %, wenn der Zeitraum, der zwischen der Erklärungsvorlage- und der Einbehaltseinzahlungs- pflicht einerseits und dem Tag der „Regularización“andererseits verstrichen ist, mehr als 12 Monate beträgt. Nachdem alle einforderbaren und weder erklärten noch einbezahlten Beträge auf den Zeitraum vor einem Jahr fallen, würde auf die Gesamtheit der Beträge, die als Einbehalt/Steuer hätten einbe- zahlt werden müssen und nicht wurden, ein Säumniszuschlag von 20 % fällig. ► ► Verzugszinsen Wie der oben erwähnte Artikel 27 des Allgemeinen Steuergesetzes festlegt, werden auch Verzugszinsen eingefordert, wenn der Zeitraum, der zwischen der Erklärungsvorlage- und der Einbehaltseinzahlungspflicht einerseits und dem Tag der Nacherklärung andererseits verstrichen ist, mehr als 12 Monate beträgt. Daher werden Verzugszinsen für den Zeitraum eingefordert, der zwischen dem Tag nach Ablauf der 12 Monate nach Ende der festgelegten

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