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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 245 Kontroll- und Strafmechanismen: Spanien Gesetz an sich zu kennen, sondern auch die spezifischen Aspekte des betref- fenden Geschäftsbereichs und Unternehmens. Seit 29. April volle Identifizierungspflicht Am 29. April 2013 endete die Frist zur Umsetzung der ersten Übergangsrege- lung, der zufolge die verpflichteten Personen/Firmen ihre Kunden und deren Geschäfte umfassend und digital dokumentieren müssen. Bis 29. April 2015 haben die verpflichteten Personen/Firmen Zeit, um die voll- inhaltliche Umsetzung der Sorgfaltspflicht bezüglich der bereits bestehenden Kundschaft nachzuweisen. Alle anderen Vorschriften sind bereits wirksam, zum Beispiel die Pflicht zur Prüfung verdächtiger Geschäfte und Kommunikation derselben an SEPBLAC, die Ablehnung verdächtiger Kunden und Geschäfte sowie die Bewahrung von Unterlagen während 10 Jahren. Drakonisches Strafregime Die Verstöße werden in sehr schwer, schwer und leicht unterteilt. Als sehr schwerer Verstöße gilt die Nichtverständigung von SEPBLAC bei Indizien auf oder Wissen über Geldwäsche oder auch nur Geldwäsche-Versuch. Das dafür vorgesehene Strafmaß: Mindestens 150.000 Euro, mit einem drei folgenden Höchstsätze: a) 1.500.000 Euro, b) 5% des Betrags des Geschäftsvorgangs, c) das Doppelte von dessen wirtschaftlicher Substanz. Im Fall von Gesellschaften kann der Geschäftsführer mit Geldstrafen von 60.000 bis 600.000 Euro belegt werden, samt anderer Maßnahmen wie Abberufung oder Berufsverbot für max. 10 Jahre. Die meisten Verstöße fallen unter die Kategorie „schwer“. Dazu gehört etwa die Nichterfüllung bestimmter Verpflichtungen wie z.B. der Verfügung über Identifizierungsdokumente der Kunden oder der kontinuierliche Nachverfol- gung der Kundenaktivitäten. Auch wer sich die Mitarbeiterschulungen spart, kann dafür teuer bezahlen. Denn in dieser Kategorie ist eine Mindeststrafe von 60.001 Euro vorgesehen sowie eine Höchststrafe, die einem der folgenden Beträge entspricht: a) 1% des Nettovermögens des Verpflichteten, b) mehr als 50 Prozent der wirtschaftlichen

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