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Auswandern nach Mallorca - Vergleich Erbschaftsteuer

Auswandern nach Mallorca

Seite 99 Erbschaftsteuer als Existenzfrage Vergleich Erbschaftsteuer 9. Erbschaftsteuer als Existenzfrage Wir alle haben eine ausgeprägte Fürsorgepflicht für diejenigen, die uns nahe stehen. Meistens sind dies enge Verwandte, Freunde oder Partnerschaften, die einen entsprechenden Tiefgang aufweisen. Beim unserem Ableben werden diese nahe stehenden Personen mit der steu- erlichen Fürsorgepflicht des Staates konfrontiert, der dann auch seinen Anteil an dem zu vererbenden Vermögen einfordert. Da diese staatliche Fürsorge- pflicht teilweise sehr stark ausgeprägt ist und für das Individuum zu einer Belas- tung werden kann, sollte man sich zum Wohl seiner Lieben mit dieser Materie beschäftigen. Dies gilt insbesondere für Immobilienbesitz in Spanien, da die steuerliche Belastung bis zu 81 % (einundachtzig Prozent!!) der Vermögens- werte betragen kann. In Spanien haben wir einen signifikanten Unterschied der Erbschaftsteuerbelastung zwischen Residenten und Nichtresidenten, was zu einer Klage der EU geführt hat. Von den Immobilienbesitzern und Maklern wird sehnlichst die spanische Ver- änderung des Erbschaftsteuergesetzes erwartet, damit die Unterschiede für Residenten und Nichtresidenten aufgehoben oder beseitigt wird. Eine solche Veränderung wäre für die Immobilienbranche positiv. Die meisten Makler informieren die Kunden schon seit längerer Zeit und weisen auf die anste- hende EU-Klage hin. Am Mittwoch, dem 8. Januar 2014, fand nun in Luxemburg die öffentliche Anhörung zur Klage gegen Spanien wegen der Diskriminierung von Nichtresi- denten durch die spanische Erbschaftsteuer statt. Unser Kooperationspartner war bei dieser Anhörung mit anwesend, um nähere Informationen zu erhalten. Aufgrund des gesamten Geschehens und der spanischen Einwände erscheint eine Verurteilung Spaniens und eine daran anschließende Gesetzesreform nun weit weniger wahrscheinlich. Die Diskriminierung liegt im Finanzierungssystem der autonomen Regionen begründet, die ähnlich wie bei der Vermögensteuer

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