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Auswandern nach Mallorca - 22.3 Zinsbesteuerung in Deutschland

Auswandern nach Mallorca

Seite 232 read different In Deutschland hat der Steuerpflichtige eine jährliche Steuer in Höhe von 125.334,00 € (Einhundertfünfundzwanzigtausendunddreihundertvierunddreissig) zu zahlen. Bedenkt man, dass in Deutschland eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt und dieser Betrag ohne Zinsen und Strafen berechnet ist, kann es einem schon etwas schummrig werden. Bei den hier diskutierten Steuerbeträgen ist fast gesichert davon auszugehen das dieser Vorgang in Deutschland einer strafrechtlichen Würdigung unterzo- gen wird. Dieses Thema wird in dieser Ausarbeitung nicht weiter beschrieben und sollte sicher einem persönlichen Beratungsgespräch vorbehalten bleiben. 22.3 Zinsbesteuerung in Deutschland 22.3.1 Praxisbetrachtung Es entspricht Praxis und Empfehlung, beim Ankauf einer spanischen Ferienim- mobilie eine spanische Kapitalgesellschaft zu errichten und als Eigentümerin der Immobilie vorzuschalten, vorzugsweise, um spanische Vermögen- und Erbschaftssteuern zu sparen, aber auch aus Gründen der Haftungsbeschrän- kung sowie der Anonymität. Dazu werden häufig Gesellschafterdarlehen eingesetzt, um die Liquidität zum Kauf und den laufenden Unterhalt der Immobilie zu sichern. Diese Gesellschaf- terdarlehen werden i.d.R. unverzinst gewährt und auch in Spanien entspre- chend - leider häufig anders als in unserem Beispiel - verbucht. Häufig werden wir mit der deutschen Meinung konfrontiert, dass Zinsen auf Gesellschafterdarlehen im Privatvermögen nur dann der Besteuerung unter- worfen werden, wenn der Zufluss erfolgt.

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