Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca - 21. Besteuerung einer selbstgenutzten Ferienimmobilie

Auswandern nach Mallorca

Seite 217 Besteuerung einer selbstgenutzten Ferienimmobilie 21. Besteuerung einer selbstgenutzten Ferienimmobilie 21.1 Berechnungsbeispiel Ausgangspunkt: Sie wollen eine Ferienimmobilie als natürliche Person in Spa- nien erwerben und diese selbst nutzen. Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, sind verheiratet und haben zwei Kinder. Der Verkehrswert der Immobilie setzen wir in unserem Beispiel mit einem Wert von 2.5 dürfte mindestens bei ca. 2,5 Mio. €. Weiterhin unterstellen wir, dass Sie die Immobilie umfänglich mit Eigenkapital bezahlen werden. Aufgrund der hohen Erbschaftsteuer- und Vermögensteuerbelastung in Spa- nien möchten Sie gerne einen Überblick über die aktuelle steuerliche Situation haben. Wir beschreiben folgend den aktuellen steuerlichen Stand der angefragten „Selbstnutzung“ als natürliche Person nach der heute (Januar 2014) geltenden Rechtslage. 21.1.1 Einkommensteuer In Spanien haben sie für die zu erwerbende Immobilie eine sog. „Nichtresiden- ten-Steuererklärung“ abzugeben und darin zu erklären, dass Sie die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Es wird in Spanien eine „pauschale Einkommensteuer“ erhoben, die sich wie folgt berechnet: 1,1 % vom Katasterwert x 24,75 % = ergibt die zahlungsfällige Einkommensteuer. Der Abzug von Kosten (in Deutschland würde man Werbungskosten sagen) oder die Berücksichtigung von Abschreibungen – so wie Sie das aus der

Seitenübersicht