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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 164 read different Veranlagungszeitraums zugeschlagen, in dem das Gesetz gültg war (d.h. ab 2012), was neben einem Steuersatz von bis zu 52 Prozent auch hohe Straf- zahlungen und Verzugszinsen mit sich bringen kann. Formular und Abgabefrist Diese Erklärung kann nur elektronisch eingereicht werden, und zwar jeweils von 1. Januar bis 31. März des Folgejahres. Problemstellungen Das auch aus verfassungsrechtlicher Sicht gewichtigste Problem des Modelo 720 besteht darin, dass mit dieser Erklärung Steuertatbestände, die eigentlich bereits verjährt sind, in die Gegenwart geholt und neuerlich strafbar gemacht werden, wenn auch in indirekter Weise. Ermöglicht wird dies durch die einer- seits extrem hohen Strafen bei Falsch- und Nichtangaben, andererseits durch die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen nicht erklärte Vermögenswerte als ungerechtfertigten Vermögenszuwachs der Bemessungsgrundlage einer Einkommenssteuererklärung ab 2012 zuzuschlagen. Somit hebelt das Modelo 720 die in Spanien gültige Verjährungsfrist (allgemein vier Jahre) aus. Auf einer anderen Ebene sind die Schwierigkeiten zu sehen, die sich bei der Erstellung der Erklärung ergeben. Manche Wertbestimmungen stellen die Erklärungspflichtigen vor erhebliche Probleme, denn sie sind entweder gar nicht oder aber nicht mit einem vertretbaren Aufwand durchzuführen. Besondere Schwierigkeiten bereiten etwa die Rückkaufswerte von Lebens- Erlebensversicherungen oder die Ermittlung des anzusetzenden Wertes einer vor langer Zeit erworbenen oder geerbten Immobilie. Dazu kommen Unklarheiten in der Auslegung der zum Teil sehr komplexen Vorschriften, die – obwohl es sich um eine Erklärung über Auslandsvermö- gen handelte – ganz an spanischen Formen und Schemata ausgerichtet sind. In einigen Bereichen ruderten die Finanzbehörden noch während der erste Einreichungsfrist (Februar bis April 2013) zurück oder änderten ihr Kriterium.

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