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Auswandern nach Mallorca - Vergleich Einkommensteuer

Auswandern nach Mallorca

Seite 55 Überblick spanische Einkommensteuer Vergleich Einkommensteuer 4. Überblick spanische Einkommensteuer 4.1 Einleitung Natürliche Personen unterliegen in Spanien der Einkommensteuer, die vom Staat reguliert und möglichen Anpassungen der siebzehn autonomen Regio- nen unterworfen ist. Weiterhin besteht genau wie in Deutschland eine Kapi- talertragsteuer, die gesonderten Ermittlungsvorschriften und Steuersätzen unterliegt, aber mit zum „versteuerbaren“ Einkommen gehört. Angestellte und Selbständige müssen Sozialversicherungsbeiträge leisten. Eine Befreiung, so wie das in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen mög- lich ist (z.B. Überschreiten der Bemessungsgrundlage), gibt es in Spanien nicht. Erbschaft- und Schenkungsteuer werden ebenfalls erhoben. Die Vermögen- steuer gehört ebenfalls seit 2009 wieder zu den Steuerarten, die erhoben wird. Was Umsatzsteuer und andere indirekte Steuern betrifft: siehe Unterneh- mensbesteuerung Abschnitte 8 und 9. Spanien besteht aus dem spanischen Festland, den Balearischen Inseln, den Kanarischen Inseln sowie den Enklaven Ceuta und Melilla in Nordafrika. Das Baskenland und Navarra haben ihre eigenen Einkommensteuersysteme.

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