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Auswandern nach Mallorca - 9.4.1 Steuerprogressionstabelle

Auswandern nach Mallorca

Seite 107 Erbschaftsteuer als Existenzfrage Zusätzliche Abzugsmöglichkeiten: ► ► Personen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung von über 33 % und unter 65 % erhalten einen zusätzlichen Freibetrag von 47.858,59 €. ► ► Personen mit einer Behinderung von über 65 % erhalten einen zusätzlichen Freibetrag von 150.253,03 €. Den endgültigen zahlungspflichtigen Betrag erhält man durch den anzuwen- denden Steuersatz gemäß der nachstehend aufgeführten Steuerprogressions- tabelle und der Multiplikation mit dem dem Verwandtschaftsgrad entspre- chenden Koeffizienten (s. Koeffiziententabelle). Aufgrund der Erbschaftsteuerreform auf den Balearen vom 19. Dezember 2006, welche seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, gilt Folgendes: ERBSCHAFT: 1 % – Der Erblasser muss fünf Jahre Resident auf den Balearen gewesen sein; der Erbe muss ein Jahr Resident in ES gewesen sein. Ansonsten normale Regelung (34 % – s. Tabelle „Steuerprogression“) SCHENKUNG: 7 % bei einer Immobilie – Diese muss mindestens ein Jahr einem Residenten der Balearen gehört haben. Der Erbe muss natürlich ES-Resident sein. Ansonsten normale Regelung (34 % – s. Tabelle „Steuerprogression“) // Bei beweglichen Vermögenswerten (Bankkonten etc.) muss der Schenkende mindestens fünf Jahre ES-Resident gewesen sein. 9.4.1 Steuerprogressionstabelle Steuerbasis bis - € Betrag in € Restliche Steuerbasis € Steuersatz % 0,00 0,00 8.000,00 7,65 8.000,00 612,00 8.000,00 8,50 16.000,00 1.292,00 8.000,00 9,35 0,000,008.000,007,65 8.000,00612,008.000,008,50 16.000,001.292,008.000,009,35

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