Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca - 4.9.2 Freibeträge

Auswandern nach Mallorca

Seite 70 read different ► ► Gerichtlich verfügte Alimente und Ausgleichszahlungen an einen Ehepartner und gerichtlich verfügte Unterhaltszahlungen für Kinder sind ebenfalls steuerbefreites Einkommen. 4.9.2 Freibeträge Freibeträge für Personen und Familien mindern die endgültigen Steuerverbind- lichkeiten um einen Betrag, der der Anwendung der allgemeinen Steuersätze auf den Gesamtbetrag der Freibeträge entspricht. Der persönliche Freibetrag liegt bei 5.151 Euro. Bei gemeinsamer Veranlagung beträgt der Freibetrag des zweiten Steuerpflichtigen 3.400 Euro. Für Steuer- pflichtige über 65 Jahre gelten Freibeträge von 6.069 bzw. 4.300 Euro. Für Steuerpflichtige über 75 gelten Freibeträge von 7.191 und 5.400 Euro. Der Familien-Freibetrag hängt von der Anzahl der Unterhaltsbedürftigen, deren Alter und Einkommen ab, und ist wie folgt: ► ► 1.836 Euro für das erste Kind unter 25 Jahren, das zu Hause lebt und dessen jährliches Einkommen 8.000 Euro nicht übersteigt, 2.400 Euro für das zweite Kind, 3.672 Euro für das dritte Kind und 4.182 Euro für jedes weitere. ► ► Darüber hinaus 2.244 Euro für jedes Kind, das jünger als 3 Jahre ist, und für jedes adoptierte Kind jeglichen Alters im Jahr der Adoptierung und den beiden folgenden, sowie ► ► 918 Euro für jeden unterhaltsbedürftigen Verwandten der auf­ steigenden Linie über 65 (2.040 Euro für jeden unterhaltsbedürftigen Ver­ wandten der aufsteigenden Linie über 75), dessen Jahreseinkommen 8.000 Euro nicht übersteigt. Jeglicher nicht verwendeter Betrag des persönlichen oder familiären Freibe- trags wird von der Bemessungsgrundlage für Kapitaleinkommen abgezogen, sofern vorhanden; jeglicher verbleibender Restbetrag ist verloren.

Seitenübersicht