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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 262 read different Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, wann die Fristen für die einzelnen Steuerarten und Veranlagungszeiträume beginnen, insbesondere wann die Steuererklärungen für die Jahre abgegeben wurden und ob gegen einzelne Bescheide Einspruchsverfahren oder Gerichtsverfahren anhängig sind oder Betriebsprüfungen durchgeführt wurden. Der BGH stellte eine Art Katalog auf, der den Gerichten als Leitlinie für die Strafzumessung dienen soll: ► ► Bei einem Hinterziehungsschaden bis 50 T€ ist eine Geldstrafe fällig ► ► Zumindest ab einem Steuerschaden von 100 T€ ist eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Die Verhängung einer Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe ist dann nur noch bei Vorliegen gewichtiger Milderungsgründe zulässig ► ► Bei Hinterziehungsbeträgen in Höhe einer Million oder mehr kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur noch bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Betracht. Eine Erledigung des Verfahrens mittels Strafbefehl ist nicht mehr möglich, da hier nur eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung festgesetzt werden kann. ► ► Ob hierdurch die in der Vergangenheit immer zu beobachtende geografische Unterschiedlichkeit in der Strafbemessung der einzelnen Gerichte zukünftig verhindert werden kann, muss abgewartet werden. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze werden zwar die einzelnen Gerichte nicht formal binden, geben faktisch aber den Rahmen vor, da bei beachtlichen Abweichungen von diesen Grundsätzen jede Verfahrenspartei die Chance einer Revision beim BGH sehr gut einzuschätzen vermag.

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