Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 236 read different Die Hingabe eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens ist dann nicht als Geschäftsbeziehung zu beurteilen, wenn sie nach dem maßgeblichen Gesell- schaftsrecht als Eigenkapitalzuführung zu bewerten ist oder wenn sie einer solchen in einer Weise nahesteht, die eine steuerrechtliche Gleichbehandlung gebietet (s. z. B. BFH, Urteil vom 23. 6. 2010 - I R 37/09YAAAD-51325). Letz- tere liegt insbesondere vor, wenn die Darlehenshingabe eine unzureichende Eigenkapitalausstattung ausgleicht und notwendige Bedingung dafür ist, dass die Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion erfüllen kann. Für die Qualifizierung eines Darlehens als eigenkapitalersetzend ist es wichtig, dass der Steuerpflichtige die besondere Ausgestaltung und die spezifische wirtschaftliche Funktion des Darlehens nachvollziehbar darlegen kann. Eine bloße Bezeichnung, z. B. als „Finanzplandarlehen”, ist nicht ausreichend. Auch eine deutliche Unterkapitalisierung der Darlehensnehmerin entfaltet allenfalls indizielle Wirkung, ist an sich für den Nachweis aber nicht ausreichend. Diese mittlerweile gefestigte Rechtsprechung erlaubt dem deutschen Fiskus in Spanien nachzufragen wie denn die Gesellschafterdarlehen in der spani- schen Bilanz ausgewiesen, bzw. gebucht sind. In Spanien ist es üblich solche „Gesellschafterdarlehen“ auf dem Konto 551 zu buchen und dort nicht zu verzinsen. Wenn der Ausweis der zugeflossenen und nicht verzinsten Gelder (Darlehen) wie beschrieben in der Handels- und Steuerbilanz ausgewiesen ist, liegt in Deutschland beim Gesellschafter ein fiktiver Zinszufluss vor. Es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle ob die Zinsen in Spanien nun wirklich verbucht wurden oder nicht. In den letzten Jahren wird von der Finanzverwaltung in Deutschland in solchen Fällen ein Zinssatz von 4,5 % angesetzt. Im folgenden Absatz haben wir eine entsprechende Beispielrechnung vorgenommen.

Seitenübersicht