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Auswandern nach Mallorca - 25.5 Sofortmaßnahmen

Auswandern nach Mallorca

Seite 265 Kontroll- und Strafmechanismen: Deutschland Strafen bis zu siebenstelligen Beträgen möglich. Weitere sich hieraus erge- bende Nachteile sind die Umkehrung der Darlegungslast sowie die Gefahr der Schätzung der Verrechnungspreise zu Lasten des Steuerpflichtigen. Weiterhin ist zu beachten, dass auch eine Steuererklärungspflicht nach § 18 Absatz 3 AStG bestehen kann. 25.5 Sofortmaßnahmen Steuerpflichtige sollen auf die geplanten oder bereits in Kraft getretenen gesetzlichen Maßnahmen nachhaltig achten. Durch die zunehmenden Kont- rollen diesseits und jenseits der Grenze werden insbesondere Anleger immer gläserner. Generell ist darauf hinzuweisen, dass sich die Kommunikationswege der Finanzverwaltung laufend verbessern. Bei Beziehungen in vermeintliche Steueroasen wird der eine oder andere Sachbearbeiter sicher einen kritischeren Blick in die Steuerakte werfen. Hier ist es zu erwägen, Gelder aus solchen „bedrohten“ Regionen abzuziehen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige ohnehin reinen Tisch machen möchte. Sofern aufgrund des immer engeren Kontrollnetzes die Enttarnung von Schwarzgeldern droht, kommt es nicht nur zu Nachzahlungen, Hinterziehungs- zinsen und der Festsetzung von Vorauszahlungen für die Zukunft. Meist droht sogar die Einleitung eines Strafverfahrens. Über diese Risiken sollte man sich ausreichend informieren. Sind die Sünden der Vergangenheit bei der Finanzverwaltung noch nicht bekannt, kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht. Dies ist ins- besondere unter dem vom BGH geforderten strengeren Strafmaß ratsam. Sobald der Steuerberater erstmals Kenntnis über bislang verschwiegene Aus- landskonten, Schwarzgelder oder Nachlässe erlangte, muss der Mandant drin- gend zur vollständigen Deklaration ermahnt werden.

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