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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 197 Grunderwerbsteuer gemäß der Bestimmungen des Gesetzes 21/2001 vom 27. Dezember, mit dem die steuerlichen und verwaltungstechnischen Maßnahmen des neuen Finanzierungssystem der autonomen Regionen mit gemeinsamer Gebarung sowie Städten mit Autonomiestatut reguliert werden, von der autonomen Region beschlossen wurde. Sollte die autonome Region den Steuersatz, auf den sich der vorhergehende Absatz bezieht, nicht beschlossen haben, so wird auf die Übertragung von Immobilien sowie auf die Errichtung und Überlassung dinglicher Rechte auf dieselben, ausgenommen dingliche Sicherungsrechte, 6 % angewendet; hin- gegen beträgt dieser Steuersatz 4 %, wenn es sich um die Übertragung von beweglichen und halbbeweglichen Güter handelt sowie die Errichtung und Überlassung dinglicher Rechte auf dieselben, ausgenommen die dinglichen Sicherungsrechte. Dieser letztgenannte Steuersatz wird gleichermaßen auf jegliche andere abgabenpflichtige Handlung angewendet, die in den sonstigen Absätzen dieses Abschnitts nicht enthalten ist. FAZIT: Auf Mallorca sind vom Erwerber 4 % Grunderwerbsteuer zu bezahlen!

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