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Auswandern nach Mallorca - 17.1.2 Steuersätze ab dem 1. Januar 2013

Auswandern nach Mallorca

Seite 196 read different 17.1.2 Steuersätze ab dem 1. Januar 2013 Die Höhe der Grunderwerbssteuer wurde am 29. Dezember 2012, mit Wir- kung vom 1. Januar 2013 auf den Balearen nochmals verändert. Die aktuellen Steuersätze sind: Bemessungsgrundlage in € % bis 400.000,00 € 8 % von 400.000,01 € bis 600.000,00 € 9 % ab 600.000,01 € 10% Abbildung 21: Grunderwerbsteuer: Stand ab 1. Januar 2013 Beispielsrechnung: Kaufpreis 500.000,00 €/ Vorberechnung: bis 400 T€ = 32 T€ von 400 bis 500 T€ 9 % = 8.999,99 €/Die Summe der Grunderwerbsteuer : 40.999,99 € in Bezug zum Kaufpreis von 500 T€ ergibt das einen durchschnittliche Belastung von 8,2 % Endgültige Berechnung: 500 T€ x 8,20 % = 41.000,00 € Grunderwerbssteuer 17.2 Grunderwerbsteuer bei Möbelkauf Die auf Mallorca verkauften Häuser werden häufig möbliert verkauft. Der Kaufpreis für die Möbel wird dann außerhalb der eigentlichen Kaufurkunde abgebildet und bezahlt. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf das königliche Dekret 1/1993 vom 24. September hin. Dort ist Folgendes im Artikel 11 beschrieben: Der Steuerbeitrag (Die Grunderwerbsteuer ist gemeint) errechnet sich, indem auf die Bemessungsgrundlage die folgenden Steuersätze anzuwenden sind, unbeschadet des im folgenden Artikel Festgelegten: Handelt es sich um die Übertragung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern sowie die Errich- tung und Überlassung von dinglichen Rechten, die auf dieselben entfallen, ausgenommen die dinglichen Sicherungsrechte, mit dem Steuersatz, der

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