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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 112 read different Beachtung über eine gewisse Autonomie in diesem Bereich verfügen und deshalb nicht verpflichtet sind, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedsstaaten anzupassen, namentlich die sich aus der parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse ergebende Doppelbesteuerung zu beseitigen und so in einem Fall wie dem des betref- fenden Verfahrens die Anrechnung der Erbschaftsteuer zu ermöglichen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzstaat des Erben bereits entrichtet wurde. In der Konsequenz dürfen daher Bankguthaben im EU-Ausland doppelt mit Erbschaftsteuer belastet werden. Dies führt in der Spitzenbelastung – bei spanischen Bankguthaben – bei der Steuerklasse I (z.B. Kinder oder Ehegatte) zu einer Belastung von 58,56 %. In der Steuerklasse III bzw. IV kann die Belastung in der Spitze 90,8 % betragen.

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