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Auswandern nach Mallorca - 24.5 Verschärftes Strafrecht

Auswandern nach Mallorca

Seite 255 Kontroll- und Strafmechanismen: Spanien Artikel 16. Simulation In den Akten oder Geschäften, in denen Simulation stattfindet, wird jener Steu- ertatbestand besteuert, der von den Parteien tatsächlich umgesetzt wurde. Das Vorhandensein einer Simulation wird von der Finanzbehörde im ent- sprechenden Steuerbescheid angezeigt, ohne dass diese Einstufung andere Auswirkungen als die strikt steuerlichen hat. In der Regularisierung, die als Folge des Vorhandenseins einer Simulation durchzuführen ist, werden Verzugszinsen sowie gegebenenfalls die entspre- chende Strafzahlung eingefordert. 24.5 Verschärftes Strafrecht Auslöser: Ein legales Dilemma Nicht nur dem Steuerrecht sind aufgrund der Reformen der vergangenen Monate und Jahre neue Zähne gewachsen, auch das Strafrecht wurde ver- schärft, was die Strafbedingungen und -maße bei „Straftaten gegen die öffent- liche Finanzverwaltung“ anlangt. Ein wichtiges Motiv für die am 27. Dezember 2012 beschlossene Reform des spanischen Strafrechts war jedoch das legale Dilemma, das sich bei der Bereinigung von Steuerdelikten durch den Steu- erpflichtigen ergab. Dieser konnte zwar mittels berichtigender oder nach- träglicher Erklärungen oder aber durch die Nutzung der im November 2012 abgelaufenen Steueramnestie mit dem Finanzamt seinen Frieden schließen. Doch war damit sein Geld strafrechtlich gesehen nicht weißgewaschen, d.h. der Betreffende konnte dem Buchstaben des Gesetzes zufolge für dieselben Ver- fehlungen noch einmal zur Verantwortung gezogen und bestraft werden, und zwar strafrechtlich. Nicht nur das: Auch das Geld, das mit der Regularisierung vor dem Finanzamt offiziell weißgewaschen wurde, blieb vor der Gerichtsbar- keit schwarz, konnte also streng genommen nicht auf dem normalen Weg in die Wirtschaft eingeschleust werden. Dieser rechtliche Graubereich ist mittlerweile beseitigt. Die Reform stellt klar, dass mit der „regularización“ einer steuerrechtlichen Schieflage auch

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