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Auswandern nach Mallorca - 10.2.3 Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Auswandern nach Mallorca

Seite 117 Deutsches Erbschaftsteuerrecht ab 2009 Beispiel: Ein Unternehmen hat in den drei Jahren vor dem Erbanfall beispiels- weise im Schnitt nach Steuern ein Betriebsergebnis von 100.000,- € im Jahr erzielt. Diese Zahl dient nun als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Unternehmenswertes. Sie wird mit dem so genannten Kapitalisierungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor errechnet sich einerseits aus dem Basiszinssatz, der die langfristig erzielbare Rendite öffentlicher Anleihen abbildet. Den hat das Finanzministerium für das Jahr 2009 auf 3,61 % festgesetzt. Dazu kommt andererseits ein gesetzlich festgelegter Risikozuschlag von 4,5 %. In der Summe ergeben die beiden Werte den Kapitalisierungszins von 8,11 %. Den Kapitalisierungsfaktor für 2009 erhält man, wenn man 100 durch 8,11 teilt. Heraus kommt 12,33. Der zu versteuernde Wert des Unternehmens beträgt also 100.000,- € mal 12,33. Das sind 1.233.000,- €. Ob dieser Wert den tatsächlichen Marktwert des Unternehmens widerspiegelt, mag bezweifelt werden. Das Gesetz schreibt dieses Verfahren nicht zwingend vor. Unternehmenserben haben die Alternative, ein Sachverständigengutach- ten einzuholen, um den tatsächlichen Wert ihres Erbes nachzuweisen. Ein solches Gutachten kann teuer sein. Als Betriebsausgabe zählt es bei der Steuer voraussichtlich nicht, weil das Finanzamt ein solches Gutachten als Steuerbe- ratungskosten ansieht. Die sind steuerlich nicht mehr absetzbar. 10.2.3 Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ermittelt sich grund- sätzlich nach dem Börsenkurs. Bei nicht notierten Anteilen wird er in erster Linie aus Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet, die weniger als 1 Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt zurückliegen. Liegen derartige Verkäufe nicht vor, ist der gemeine Wert zu schätzen (s. vorstehender Absatz).

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