Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca - Vermögensteuer in Spanien und das DBA

Auswandern nach Mallorca

Seite 147 Vermögensteuer Vermögensteuer in Spanien und das DBA 13. Vermögensteuer Leider, aber doch erwartungsgemäß, hat die Zentralregierung in Madrid die ursprünglich nur für die Jahre 2011 und 2012 vorgesehene „vorläufige Wie- dereinführung“ der Vermögensteuer (Königlichen Gesetzesdekret 13/2011) verlängert, wie aus dem Haushaltsplan für 2014 hervorgeht. Zwar können die Regionalregierungen diese Steuer theoretisch mit Gutschrif- ten kippen, doch gilt eine solche Maßnahme zumindest auf den Balearen als sehr unwahrscheinlich. Die Vermögensteuer ist eine grundsätzlich von der Zentralregierung kontrollierte Steuer, deren Umsetzung jedoch den autono- men Regionen überlassen ist. 2011 hatten die Balearen noch eine Gutschrift von 100 Prozent angesetzt und somit den Residenten der Inselgruppe die Vermögensteuer erspart. Wenige Tage vor Jahresende 2012 beschloss die Balearen-Regierung, diese Gutschrift nicht neuerlich in Kraft zu setzen, womit diese jeweils zum 31. Dezember des Jahres fällige Stichtagssteuer nun auch für die Balearen-Bewohner galt und weiterhin gilt. Zwar sind hohe Freibeträge vorgesehen – 700.000 Euro pro Person plus 300.000 Euro für die Hauptwohnsitz-Immobilie –, doch mit einem Spitzensteuersatz von 2,5 Prozent liegt die spanische Vermögensteuer weit über vergleichbaren Steuersätzen in anderen europäischen Ländern. Diese Vermögensteuer schmerzt natürlich insbesondere deutsche Investoren, da es in Deutschland keine Vermögensteuer gibt. Mittelfristig gilt als wahrscheinlich, dass die Vermögensteuer auf Staats- wie auf Regionalebene in Kraft bleibt und nicht mit einer 100-prozentigen Gut- schrift deaktiviert wird. Auch rechnen Beobachter mit einer kompletten Über- tragung der Kompetenz für diese Steuer auf die autonomen Regionen, die in diesem Fall selbständig über Steuersätze und Freibeträge entscheiden könnten. Das Gesetz 19/1991 ist die gültige Rechtssprechung, die die Besteuerung spanischen Vermögens regelt.

Seitenübersicht