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Auswandern nach Mallorca - 25.7 Selbstanzeige

Auswandern nach Mallorca

Seite 267 Kontroll- und Strafmechanismen: Deutschland Es bleibt abzuwarten, ob die geschlossenen Abkommen der Finanzverwaltung als Maßnahme ausreichen. 25.7 Selbstanzeige Die Beschlüsse des „G20“ und die nachhaltigen Änderungsverpflichtungen der Länder, die als „Steueroasen“ bezeichnet werden, sich den OECD-Richtlinien zu unterwerfen, haben so manchen Steuersünder zum Nachdenken angeregt. Höhere Strafen in Deutschland und das bedeutend größere Entdeckungsrisiko zeigen ebenfalls Wirkung. Sie beschäftigen sich deshalb mehr und mehr mit der Frage, wie man den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit finden kann. Steuerhinterziehung ist zwar ein Vergehen, das sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden kann, aber im Kopf des Sünders ist meist eine geschönte Gedankenwelt vorhanden. Es werden vielfältige Gründe ange- führt, warum es so ist, wie es ist. Diese Gründe sind meist Entschuldigungs- gründe, die nicht zu einer Strafmilderung führen. Wer leichte Zweifel an der Überzeugungskraft seiner Sichtweise hat, beruhigt sich oft damit, dass das, was zwanzig Jahre lang gut ging, auch jetzt keinen Anlass zum Angriff geben könne und deshalb auch weiterhin sicher sei. Meistens wird dann der Berater im Steuerparadies, zu dem sich im Laufe der Jahre eine belastbare Vertrauensbasis aufgebaut hat, angesprochen und um Rat gefragt, Der Kundenberater ahnt, dass mit der diskutierten Selbstanzeige auch die Kundenbeziehung für die Zukunft mehr als gefährdet ist. Die dann ver- mittelten Angstpotentiale, dass neben der Selbstanzeige auch für die Zukunft das Verhältnis mit dem Finanzamt stark belastet ist und mit unerträglichen Drangsalierungen zu rechnen ist, verfehlen meist ihre Wirkung nicht. Weitere Überlegungen führen dann meist dazu, den eigenen Steuerberater – ebenfalls eine langjährige Vertrauensperson – anzusprechen. Bei weiterem Nachdenken erweist sich diese Idee jedoch als nicht so zielführend. Rechtlich schwer wiegt dabei der Umstand, dass die Offenbarung des verheimlichten Vermögens den Steuerberater in Zugzwang setzt. Will der Steuerpflichtige nach

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