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Auswandern nach Mallorca - 6.3 Quellensteuerabzug bei der Abgeltungsteuer

Auswandern nach Mallorca

Seite 83 Ausgesuchte einkommensteuerliche Regelungen in Deutschland 6.3 Quellensteuerabzug bei der Abgeltungsteuer Seit dem VZ 2009 wird die Quellensteuer-Anrechnung für ausländische Kapital- erträge in einer eigenständigen Vorschrift im § 32d Abs. 5 EStG n.F. geregelt, bei der die „per-country-limitation“ nicht zur Anwendung kommt. Vielmehr kommt eine Anrechnung der gezahlten Quellensteuer, sowie einer fiktiven Quellen- steuer bis zur Höhe der Abgeltungssteuer von 25 % in Betracht. Dadurch kann die in Deutschland abzuführende Steuerlast maximal bis auf 0,00 € reduziert werden. 6.4 Schulgeldzahlungen für den Besuch von Privatschulen im Ausland sind Sonderausgaben Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat der Gesetzgeber auf das Urteil des EuGH (v. 11.09.2007 Rs. C-76/05) reagiert. Ab dem VZ 2008 ist auch bei privat finan- zierten Schulen innerhalb der EU bzw. des EWR ein Abzug der Schulgeldzahlun- gen in Höhe von 30 %, max. 5.000,00 € pro Kind, als Sonderausgaben möglich. Darüber hinaus ist für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen eine Modifizierung der Anwendung der bisherigen Regelung vorgesehen. Dies kann insbesondere für diejenigen von Bedeutung sein, die auf dem Weg der Auswanderung sind, diese aber noch nicht vollständig vollzogen haben.

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