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Auswandern nach Mallorca - 15.11 Vorkaufsrecht des Miteigentümers

Auswandern nach Mallorca

Seite 176 read different Institutionen vor. Eine solide Überprüfung dieser Mietverhältnisse ist zwin- gend zu empfehlen. 15.11 Vorkaufsrecht des Miteigentümers Miteigentümer einer gemeinsamen Sache, also auch eines Grund­ stückes oder Apartments, haben ein Vorkaufsrecht. Beim Erwerb von Grundstücken, die sich zum Beispiel im Besitz einer Erbengemeinschaft befinden, kann das eine außerordentliche Bedeutung erlangen. Wollen zwei oder mehrere Miteigentü- mer vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen, können sie dies nur im Verhältnis zu dem Anteil, den sie an der gemeinsamen Sache haben (Art. 1522 Cc) 15.12 Vorkaufsrecht für Finca rústica Nach Art. 1523 Cc haben die Eigentümer benachbarter Liegenschaften ein Vorkaufsrecht, wenn es sich beim Verkaufsobjekt um ein ländliches Grundstück handelt, dessen Größe 1 Hektar nicht übersteigt. Das Vorkaufsrecht des Nach- barn ist durch das Gesetz über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Entwicklung vom 4.7.1995 erweitert worden. Nach Artikel 27 (Ley Nr. 19) besteht bei landwirtschaftlichen Grundstücken ein Vorkaufsrecht, wenn der verkaufte Grundbesitz kleiner ist als die doppelte Mindestfläche eines landwirtschaftlichen Grundbesitzes gem. Art. 23 dieses Gesetzes. Das Vorkaufsrecht kann innerhalb von 60 Tagen ab Benachrichtigung des Verkaufs, ansonsten innerhalb eines Jahres ab Eintragung des Verkaufs im Eigentumsregister ausgeübt werden. Derjenige, der das Vorkaufsrecht ausge- übt hat, darf den Grundbesitz innerhalb von sechs Jahren nicht veräußern. 15.13 Vorkaufsrecht der Gemeinde Es besteht ein gemeindliches Vorkaufsrecht im öffentlichen Interesse gem. Art. 291 des LS (Ley sobre el régimen del suelo y ordenación urbana//spanisches Boden- und Städteordnungsgesetz).

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