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Auswandern nach Mallorca - 6. Ausgesuchte einkommensteuerliche Regelungen in Deutschland

Auswandern nach Mallorca

Seite 81 Ausgesuchte einkommensteuerliche Regelungen in Deutschland 6. Ausgesuchte einkommensteuerliche Regelungen in Deutschland 6.1 Der allgemeine Steuertarif Der Grenzsteuersatz bei der Einkommensteuer beträgt in Deutschland 45 Prozent (42 Prozent zzgl. 3 Prozent „Reichensteuer“). Er greift bei Ledigen (Grundtarif) ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.001,00 Euro/bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden (Split- tingtabelle), ab einem Einkommen von 500.001,00 Euro. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der festzusetzenden Einkom- mensteuer. Die Kirchensteuer liegt bei 8 oder 9 Prozent der festzusetzenden Einkommensteuer. Mithin beträgt die Gesamtsteuerbelastung bei einer Kirchensteuer von 8 Prozent insgesamt 51,08 Prozent und bei einer Kirchensteuer von 9 Prozent insgesamt 51,53 Prozent. Die Grundzüge des recht umfangreichen Einkommensteuergesetzes mit den verschiedenen Sondervorschriften bitten wir bei Ihrem Steuerberater in Deutschland nachzufragen. Die Detailkenntnisse sind bei dem von uns behandelten Thema nicht relevant. 6.2 Grundzüge der Abgeltungsteuer Seit 01.01.2009 wird die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte grundsätzlich aus der einheitlichen Besteuerung des Einkommens des Anlegers herausgelöst. Die privaten Kapitaleinkünfte werden gesondert mit einem Einkommensteuer- satz von einheitlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt. Die Besteuerung erfolgt regelmäßig in Form des Kapitalertragsteuer- abzugs mit abgeltender Wirkung. Deshalb müssen die Kapitaleinkünfte im Rahmen der Einkommensteuerklärung grundsätzlich nicht mehr angegeben werden.

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