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Auswandern nach Mallorca - 4.5 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Auswandern nach Mallorca

Seite 60 read different ► ► Entschädigungszahlungen für physische oder mentale Schäden bis zu einem gesetzlich, gerichtlich oder versicherungsvertraglich festgelegten Höchstbetrag ► ► Obligatorische Entschädigungen, die als Abfindung oder für die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, bis zu gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen. Dazu ist allerdings ein streng vorgegebenes amtliches Verfahren einzuhalten. ► ► Pensionen, die vom Sozialversicherungssystem an schwerbehinderte Steuerpflichtige bezahlt werden ► ► Gerichtlich verfügte Unterhaltszahlungen für Kinder ► ► Bestimmte Preise und Lotteriegewinne bis zum 31.12.2012. ► ► Gehälter aus unselbständiger Arbeit, die in einem fremden Land mit einer der spanischen Einkommensteuer vergleichbaren Steuer geleistet wurde, sind bis zu einem Betrag von 60.100 Euro steuerbefreit. 4.5 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 4.5.1 Gehalt Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit wird mit dem Regelsteuersatz besteuert. Wenn die Einkünfte jedoch für einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren eingenommen werden, sind nur 60% steuerpflichtig (mit bestimmten Einschränkungen und bei einem Gesamthöchstbetrag von 300.000 Euro pro Jahr). Für Abfindungszahlungen, die am oder nach dem 1. Januar 2013 getä- tigt wurden, wird die 40-prozentige Reduzierung nicht angewendet, wenn die Zahlung mehr als 1 Million Euro beträgt. Bei Zahlungen zwischen 700.000 und 1 Million Euro wird der 40-prozentige Abzug auf den Unterschied zwischen dem Zahlungsbetrag und 700.000 Euro abzüglich 300.000 Euro getätigt.

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