Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Auswandern nach Mallorca - 10. Deutsches Erbschaftsteuerrecht ab 2009

Auswandern nach Mallorca

Seite 113 Deutsches Erbschaftsteuerrecht ab 2009 10. Deutsches Erbschaftsteuerrecht ab 2009 Im Januar 2007 veröffentlichte das BVerfG seine Entscheidung, wonach das bis dahin geltende Erbschaftsteuerrecht – insbesondere wegen der unterschied- lichen Bewertung von Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen – für verfas- sungswidrig erklärt wurde. Ende 2008 konnte das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Erbschaftsteuer nach langen Diskussionen abgeschlossen werden. Neben der Erhöhung der persönlichen Freibeträge steht u.a. die Neugestaltung der Begünstigung für Betriebsvermögensübergänge sowie die Neufassung der Bewertungsregelungen im Vordergrund. Dieses Gesetz wurde neuerlich vom Bundesfinanzhof wegen wahrscheinlicher Verfassungswidrigkeit an den Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Diese Entscheidung lag bei Redaktionsschluss dieses Buches noch nicht vor. (s. auch den Gliederungspunkt: Bundesverfassungsgericht – Erbschaftsteuer erneut auf dem Prüfstand) Das aktuell geltende Gesetz muss somit beschrieben werden. Es wurden zwei Paragrafen (§§ 131, g ErbStG) eingefügt, bei der die herkömm- liche Unterscheidung in Tatbestand und Rechtsfolge durchbrochen wird. Ein sechsseitiger Gesetzestext zu zwei Paragrafen erscheint ohne die Unterstüt- zung eines Computers nicht subsumierbar. Da diese beiden Paragrafen aber dazu führten, dass eine Vielzahl von deut- schen großen Vermögen umstrukturiert wurden, war die Auseinandersetzung damit unumgänglich. Im Folgenden einige Grundzüge des Gesetzes. 10.1 Änderungen beim Erbschaftsteuertarif/Freibeträge Während der Steuertarif für die Steuerklasse I unverändert blieb, wurde er für die Steuerklassen II und III deutlich angehoben.

Seitenübersicht