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Auswandern nach Mallorca - 4.4 Steuerbefreites Einkommen

Auswandern nach Mallorca

Seite 59 Überblick spanische Einkommensteuer Für den Zweck der Steuerberechnung wird das Einkommen des Steuerzahlers aus den unterschiedlichen Kategorien als ► ► „allgemeines Einkommen“ und ► ► als „Spareinkommen“ klassifiziert. Allgemeines EInkommen ist die Summe aus Immobilieneinkommen (dazu zählen nur die lfd. Erlöse/Aufwendungen, nicht die Veräußerungsgewinne oder -verluste), Geschäftseinkommen und Kapitalerträgen (dazu zählen nur die lfd. Erlöse/Aufwendungen, nicht die Veräußerungsgewinne oder -verluste), die nicht als Spareinkommen gelten. Dieses Einkommen wird durch bestimmte anwendbare Abzüge und Wertberichtigungssätze verringert. Die sich daraus ergebende Bemessungsgrundlage wird mit den Regelsteuersätzen (s. unten) besteuert. Spareinkommen besteht aus Einkommen aus mobilem Kapital (z.B. Dividen- den, Zinsen und Geld- oder Sachleistungen aus Lebens- oder Invaliditätsversi- cherungsverträgen) und positiven oder negativen Kapitalerträgen, die sich aus der Übertragung von Vermögenswerten (z.B. Immobilien und Aktien) ergeben. Die Bemessungsgrundlage von Spareinkommen wird mit den „Abgeltungs- steuersätzen“ (s. unten) besteuert. ACHTUNG: Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 können Kapitalerträge und -ver- luste nur noch in dieser Einkommenskategorie erfasst werden, wenn die Ver- mögenswerte, aus denen sich diese Erträge ergeben, vom Steuerpflichtigen mehr als ein Jahr lang gehalten wurden. In Deutschland würde man das wahr- scheinlich als Spekulationsfrist von einem Jahr bezeichnen. 4.4 Steuerbefreites Einkommen Die wichtigsten Arten von steuerbefreitem Einkommen sind: ► ► Dividenden bis zu 1.500 Euro ► ► Bestimmte Kapitalerträge

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