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Auswandern nach Mallorca - 13.6 Vermögensteuer und das DBA Spanien – Deutschland

Auswandern nach Mallorca

Seite 153 Vermögensteuer Achtung: Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für Nichtre- sidente ist nach wie vor der 31. Dezember des Folgejahres. Residenten haben diese Einkommensteuerklärung am 30. Juni des Folgejahres einzureichen. 13.6 Vermögensteuer und das DBA Spanien – Deutschland Bei einer Vielzahl von Deutschen, die in Spanien eine Immobilie besitzen, herrscht aktuell große Unsicherheit darüber, wie die in Spanien wieder neu eingeführte Vermögensteuer angewendet wird. Diese Unsicherheit betrifft im Wesentlichen zwei Fragen: ► ► Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich bei der VermögensteuerinBezugaufdasneueDoppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien? ► ► In Spanien wird eine Vielzahl von Ferienimmobilien über eine Vermögensgesellschaft gehalten. Die Anteile an diesen Gesellschaften werden von den deutschen Anteilseignern direkt oder über Zwischenschaltung einer deutschen Kapitalgesellschaft im Eigentum gehalten. Hier ist ebenfalls die Frage zu beantworten, wie sich die Vermögenssteuer auf diese Struktur auswirkt. Diesbezüglich konzentrieren wir uns auf die Analyse der steuerlichen Konse- quenzen, die sich nach Inkrafttreten des neuen Doppelbesteuerungsabkom- mens zwischen Spanien und Deutschland aus der Inhaberschaft von Anteilen an spanischen Vermögensgesellschaften durch Personen oder Gesellschaften ergeben, die in Deutschland ansässig sind. 13.7 Neues DBA zwischen Spanien und Deutschland Am 30. Juli 2012 wurde im Staatlichen Verlautbarungsblatt (BOE) das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Königreich Spanien und der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Die Neufassung des DBA führt Modifizierungen hinsichtlich des ersten Abkom- mens ein, das 1967 zwischen beiden Ländern unterzeichnet wurde, worunter

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