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Auswandern nach Mallorca

Auswandern nach Mallorca

Seite 126 read different Von diesem Betrag muss der Sohn 15 % Steuer (Steuerklasse I) zahlen. Das sind 44.812,50 €. Seit Anfang 2009 sieht die Rechnung anders aus. Der Unternehmensfreibetrag ist durch eine Bagatellgrenze ersetzt worden. Liegt der zu versteuernde Wert unter 150.000,00 €, fallen gar keine Steuern an. Liegt er darüber, greifen die neuen persönlichen Freibeträge für alle Erben, zum Beispiel bei Ehegatten von 500.000,- € und Kindern von 400.000,- €. Weiterhin ist der Abschlag von 35 auf 85 % kräftig aufgestockt worden. Das klingt gut. Aber ganz so einfach ist es nicht. Nachfolger in Betrieben müssen den Betrieb mindestens sieben Jahre halten, um keine Steuern zu zahlen. Die alternative Rechnung für unser Beispiel, wenn der Sohn den Betrieb mindestens sieben Jahre hält, sieht dann so aus: Steuerbelastung 2009 Betriebsvermögen 1.000.000,00 € – 85 % Abschlag 850.000,00 € = zu versteuernder Wert 150.000,00 € Abbildung 14: Rechenbeispiel Erbschaftsteuer Betriebsvermögen 2009 Ist der zu versteuernde Unternehmenswert nicht höher als 150.000,00 €, braucht der Sohn keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Laut Aussage des statisti- schen Bundesamtes gilt diese Rechnung für ca. 88 % aller Mittelständler in Deutschland. Sieben oder zehn Jahre Diese Erben haben die Wahl zwischen zwei Varianten, um die Erbschaftsteuer ganz oder weitgehend zu vermeiden. Die Entscheidung für eine der Varianten müssen sie dem Finanzamt spätestens mitteilen, wenn der Erbschaftsteuer- bescheid bestandskräftig wird.

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