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Auswandern nach Mallorca - 26. Sonstiges

Auswandern nach Mallorca

Seite 269 Sonstiges 26. Sonstiges 26.1 Zusammenarbeit der Finanzbehörden Der Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten zeichnete sich in den 90-iger Jahren noch durch eine sehr schleppende Bearbeitungsweise aus. Hier weht neuerdings ein anderer Wind: Auskunftsersuchen und Spontanauskünfte aus beiden Richtungen sind an der Tagesordnung. Ersuche werden zügig und nicht selten über die nachgefragten Informationen hinaus beantwortet. Die deutschen Finanzbehörden pflegen mit den spanischen Kollegen seit einigen Jahren einen regen Auskunftsverkehr. An der weiteren Intensivierung und Ausdehnung des Informationsaustausches hat insbesondere auch das neue DBA zwischen Spanien und Deutschland gro- ßen Anteil. Das alte DBA Spanien, das bis Ende 2012 galt, sah nur eine kleine Informationsaustauschklausel vor. Diese ermächtigte lediglich zu Auskünften, die unmittelbar auf die abkommensrechtlichen Rechtsfolgen einwirken. Die große Auskunftsklausel, der das seit 1. Januar 2013 geltende neue DBA in Übereinstimmung mit dem OECD-Musterabkommen folgt, dient nunmehr der Durchsetzung auch des innerstaatlichen Rechts. Es geht hierbei um tatsächliche und rechtliche Verhältnisse, die der ersuchende Staat für die Entscheidung über den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach benötigt. Das neue DBA geht sehr weit in seiner Formulierung. Vom Informationsaustausch erfasst werden nunmehr „Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung der Vertragsstaaten, einer seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden“ und die für Rechnung der Vertragsstaaten voraussichtlich erheblich sind. Es handelt sich mithin um eine Generalklausel, die es deutschen und spani- schen Behörden in Kürze auch ermöglicht, in Spanien bis hinunter auf Gemein- deebene Steuerinformationen abzufragen Sobald der gesetzgeberische Weg geebnet ist, könnten auch Gruppenanfragen bald Standard sein.

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